Der Verein „Freunde der Domgemeinde Minden e.V.“, Sitz Minden/Westf., verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke
im Sinne der Abgabenordnung. [weiterlesen]
Satzung
Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 24.04.2008 beschlossen. Sie tritt am 10.07.2008 mit der der Eintragung in das Vereinsregister
beim Amtsgericht Minden in Kraft. [Satzung]
aktuelle Projekte
Der Verein der Freunde der Domgemeinde Minden e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, der Kath. Dompropsteigemeinde Minden satzungsgemäß dort zu helfen,
wo diese es aus eigener Kraft aus unterschiedlichen Gründen nicht tun kann.
Restaurierung von Exponaten
Im Jahr 2015
Restaurierung von Exponaten
Im Jahr 2014
Restaurierung von Paramenten
2012 und 2013
Blockheizkraftwerk für das Haus am Dom
20.01.2009
Projektübersicht
In den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 haben wir eine Förderung durch das „Restaurierungsprogramm Bildende Kunst des Landes NRW“ und den DBV erhalten.
2009 bis 2023
Betriebsdaten per 14.12.2023...
Betriebsstunden 108.514 h
Erzeugter Strom 1.960.000 kWh
Erzeugte Wärme 4.368.000 kWh
Nach Ende der technischen Lebensdauer Investitionen in ein neues BHKW:
BHKW. ca 65.000,0€
Elt.Anschlüsse : ca.13.000,00€
2012
Restaurierung von Paramenten
für 60.000,00 €
2013
Restaurierung von Paramenten
für 60.000,00 €
2014
Restaurierung von Exponaten
aus Elfenbein, Holz, Metall und Textil
für 62.759,24 €
2015
Restaurierung von Exponaten
aus Elfenbein, Holz, Metall und Textil
für 67.557,61 €
Der Verein „Freunde der Domgemeinde Minden e.V.“, Sitz Minden/Westf., verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Der Verein der Freunde der Domgemeinde Minden e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, der Kath. Dompropsteigemeinde Minden satzungsgemäß dort zu helfen, wo diese es aus eigener
Kraft aus unterschiedlichen Gründen nicht tun kann.
Satzung
des Vereins „Freunde der Domgemeinde Minden e.V.“
§1
Der Verein „Freunde der Domgemeinde Minden e.V.“, Sitz Minden/Westf., verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne
der §§ 52,54 ff. Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 8 des
Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566) i.V. mit dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung in der Fassung vom 10.09.2002 - IV C4 – S0171 - 93/02 -.
Der Verein hat den Zweck, der Katholischen Dompropsteigemeinde zu Minden, Mitglieder und Förderer aus allen Kreisen der Bevölkerung zu gewinnen. Durch Einnahmen
des Vereins sollen insbesondere Mittel zur Errichtung und Ausschmückung sowie zur Unterhaltung und zum Betrieb der Kirchen und kirchlichen Gemeindehäuser und sonstiger
kirchlicher Liegenschaften der Gemeinde beschafft und bereitgestellt werden.
Weiterhin sollen die Verwaltung des Kirchenvermögens und die Förderung der wissenschaftlichen Forschung bzgl. der Geschichte der Domgemeinde und ihrer Liegenschaften
und Kunstschätze, sowie Projekte und Veranstaltungen im Rahmen des Gemeindelebens unterstützt werden.
Alle dem Verein zufließenden Mittel werden ausschließlich nach der Entscheidung seiner Beschlussorgane verwendet. Doch können Förderer und Spender die Verwendung
ihrer Beiträge im Rahmen der Zwecke des Vereins „Freunde der Domgemeinde“ bestimmen.
§2
Der Verein muss im Vereinsregister des Amtsgerichts Minden eingetragen sein.
§3
Vermögen, Einkünfte und Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft
als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Einlagen zurück.
Auch darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4
Der Verein „Freunde der Domgemeinde“ besteht aus Mitgliedern, Förderern und Ehrenmitgliedern.
Mitglieder und Förderer können Einzelpersonen, Personenvereinigungen, Körperschaften, Gesell-
schaften, Unternehmen und Firmen werden.
Förderer sind natürliche oder juristische Personen und Firmen, die einen Mitgliedsbeitrag von jährlich mindestens 12 € und mehr leisten.
Zum Ehrenmitglied kann auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt werden, wer sich hervorragende Verdienste um den Verein „Freunde der
Domgemeinde“ oder die Katholische Dom-Propsteigemeinde Sankt Gorgonius und Petrus Ap. am Dom zu Minden erworben hat. Ehrenmitglieder haben alle Rechte der Mitglieder.
Die Ehrenmitglieder sind von Beiträgen, Gebühren und Umlagen befreit.
Förderer und Mitglieder haben gleiches Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Sie haben bei den Veranstaltungen des Vereins „Freunde der Domgemeinde“ freien Eintritt.
Über den Beitritt zum Verein entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag des Bewerbers. Der Vorstand bestätigt die Aufnahme mit einfacher Mehrheit. Bei Nichtaufnahme
durch den Vorstand entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Der Mitgliedsbeitrag ist regelmäßig innerhalb der ersten drei Monate des Kalenderjahres auf ein Konto des Vereins einzuzahlen.
Die Mitgliedschaft erlischt:
1. durch Tod, bei juristischen Personen durch Auflösung.
2. durch freiwilligen Austritt zum Ende des Geschäftsjahres mit schriftlicher Anzeige. Der Austritt ist spätestens sechs Monate vor Jahresschluss gegenüber dem Vorstand
schriftlich zu erklären.
3. durch Vorenthaltung des Mitgliedsbeitrages trotz Aufforderung.
4. bei Ausschluss durch den Vorstand aus wichtigem Grund.
§5
Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
§6
Der Vorstand besteht aus folgenden 3 Mitgliedern:
1. der Vorsitzende
2. der Schatzmeister
3. der Geschäftsführer
Der Vorstand wird auf jeweils vier Jahre in der ordentlichen Hauptversammlung mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand leitet alle Angelegenheiten des Vereins; insbesondere
obliegen ihm die Vermögensanlage und die Bestimmung über die satzungsgemäße Verwaltung der Vereinsmittel. Der Vorstand beschließt in Sitzungen,
die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Geschäftsführer, einberufen werden. Die ordnungsgemäße Einberufung erfolgt durch die schriftliche
Einladung aller Vorstandsmitglieder, unter Angabe der Tagesordnung, mindestens 14 Tage vor der Sitzung. Zur Beschlussfassung genügt die einfache
Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.
Der Vorstand hat einen Aufwandsersatzanspruch gem. § 670 BGB. Die Ansprüche werden durch den Vorstand gemeinsam bestimmt.
Der Vorsitzende ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Er führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Ist er verhindert, nimmt der Geschäftsführer seine Aufgaben war.
Der Schatzmeister zieht die Mitgliedsbeiträge ein, verwaltet das Vermögen und legt dem Vorstand jährlich einen Rechenschaftsbericht sowie Konzepte
über die Finanzierung für die geplanten voraussichtlichen Projekte und Aktivitäten des folgenden Jahres vor.
Der Geschäftsführer hat alle im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes des Vereins anfallenden Arbeiten zu erledigen. Er vertritt hierbei den Verein
einzeln und ist besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB. Der Geschäftsführer hat sich bei der Erledigung der vorgenannten Aufgaben an die Satzung
sowie die von der Mitgliederversammlung genehmigte Finanzplanung zu halten. Er hat die Geschäfte des Vereins mit aller Sparsamkeit zu führen und
sämtliche rechtlichen und steuerlichen Vorschriften zu beachten. Er ist verpflichtet, Ausgaben nur im Rahmen der Finanzplanung und der Satzung zu tätigen.
Sollen Ansätze in der Finanzplanung überschritten werden, ist der Geschäftsführer verpflichtet, hierzu einen Vorstandsbeschluss herbeizuführen.
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so ist von den übrigen
Vorstandsmitgliedern ein Nachfolger zu bestimmen.
Ein Vorstandsmitglied kann durch Misstrauensvotum ausgeschlossen werden. Ein Misstrauensvotum kann nur durch ein anderes Vorstandsmitglied oder durch die
Mitgliederversammlung als konstruktives Misstrauensvotum ausgesprochen werden. Spricht ein Vorstandsmitglied das Misstrauensvotum aus, hat es in Form einer
schriftlichen Petition an den Vorstand zu erfolgen. Der Vorstand hat sodann in einer außerordentlichen Vorstandssitzung, die innerhalb von 4 Wochen durch den
Vorsitzenden oder den Geschäftsführer einberufen werden muss, über den Antrag zu beraten und zu entscheiden. Der Ausschluss eines Vorstandsmitglieds kann
nur mit absoluter Mehrheit beschlossen werden. Durch die Mitgliederversammlung kann ein Vorstand mit einem konstruktives Misstrauensvotum mit 2/3-Mehrheit
der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bei gleichzeitiger Neuwahl eines anderen Mitglieds abberufen werden. Das Misstrauensvotum muss als Punkt auf
der Tagungsordnung angegeben werden.
§7
Der Vorsitzende beruft die ordentliche Mitgliederversammlung innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres ein und leitet sie. Gegenstand der regelmäßigen
Beratung und Beschlussfassung der Hauptversammlung sind:
1. der Jahresbericht und Rechungsbericht über das verflossene Vereinsjahr
2. die Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Vereinsjahr
3. der Mitliederbeitrag für das Geschäftsjahr. Der Beitrag wird durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausgesetzt
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist. Die Ein¬-ladung zur Mitgliederversammlung hat 14 Tage vorher schriftlich
zu erfolgen. Anträge von Mitgliedern sind dem Ausschuss mindestens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich ein¬¬zureichen. Später eingehende Anträge
werden in der nächsten Mitgliederversammlung behandelt. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter
und vom Geschäftsführer zu unterzeichnen ist.
§8
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Abstimmungen können mit einfacher Stimmenmehrheit erfolgen. Jedes Mitglied kann seine Stimme einem
anderen Mitglied durch einfache schriftliche Vollmacht übertragen. Die Vollmacht ist vor der Versammlung dem Vorsitzenden der Versammlung vorzulegen.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. Eine Satzungsänderung bedarf der Zustimmung von ¾ der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse über
Satzungsänderungen, betreffend die Zweckbestimmung des Vereins und seines Vermögens, sowie über die Verwendung des Vermögens bei Auflösung des Vereins bedürfen vor
Inkrafttreten der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes.
§9
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Prüfung des Rechnungsabschlusses für das jeweilige Geschäftsjahr wird durch zwei Kassenprüfer durchgeführt. Die Kassenprüfer
werden durch die Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder für zwei Jahre gewählt. Der Kassenprüfer darf nicht dem Vorstand angehören. Nach Kassenprüfung
berichten die Prüfer in der Mitgliederversammlung.
§10
Zur Auflösung des Vereins ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins der Katholische Dompropsteigemeinde zu Minden zu, die diese Mittel gemäß § 1 der Satzung
zu verwenden hat.
§11
Vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 24.04.2008 beschlossen. Sie tritt in Kraft, sobald der Verein in das Vereinsregister beim
Amtsgericht Minden eingetragen ist.
Blockheizkraftwerk
Am 20.01.2009 ging das im Rahmen von Energiesparmaßnahmen bei den Liegenschaften der Domgemeinde
geplante Blockheizkraftwerk „Am kleinen Domhof 30“, Haus am Dom, in Betrieb. Über einen Wärmeliefervertrag
der Freunde der Domgemeinde Minden e.V. mit der Kath. Dompropsteigemeinde Minden liefern die Freunde der
Domgemeinde Wärme an die Liegenschaften im Bereich des Domes und über einen Stromliefervertrag den
überwiegenden Teil des produzierten Stroms, ca. 145.000 kwh/Jahr im Wert von ca. 35.000 €/Jahr, an das Alten-
und Pflegeheim St. Michaelshaus.
Erfreulicherweise liegt die Summe der Betriebsstunden/Jahr bisher immer über 8000 h. Das übersteigt den Planungsansatz von 6600h/Jahr (s. Schaubild) bei weitem.
2012 und 2013 – Restaurierung von Paramenten
In dem von dem Kunsthistoriker Dr. Jochen Roessle, Troisdorf, im Auftrag des Dombauvereins Minden entwickelten Ausstellungskonzept (2006) wird beschrieben:
Die Paramentenkammer ist der Saal der Domschatzkammer die lithurgischen Gewänder zeigt.
a) Die Stiftungen von Dompropst Hugo Franz Karl von und zu Eltz. (1736-1779)
b) Paramente und Vasa sacra
Abgesehen von den von Propst von Eltz gestifteten Gewändern umfasst die Paramentensammlung des Mindener Domes Werke vom Mittelalter bis zur Neuzeit.
c) Die Stiftung von Weihbischof Dr. Paul Nordhues.
Die nachfolgenden Inventarblätter zeigen beispielhaft restaurierte Paramente.
Die Kosten der Restaurierungen, in Höhe von 120.000,00€, wurden vom Land NRW und der Eigenanteil vom Dombauverein Minden e.V. übernommen.
2014 – Restaurierung von Exponaten aus Elfenbein, Holz, Metall und Textil
Die nachfolgende Auflistung zeigt die in Jahr 2014 mit Hilfe des Restaurierungsprogramms „Bildende Kunst“ des Landes NRW restaurierten Exponate.
Die Kosten der Restaurierungen in Höhe von 62.759,24€ wurden vom Land NRW zu 80% und der Eigenanteil vom Dombauverein Minden e.V. übernommen.
Liste der restaurierten Exponate:
Die folgenden Bilder zeigen einige sehr wertvolle restaurierte Exponate.
Konservierung /Restaurierung eines Buchdeckels mit Elfenbeinrelief, Kat. Nr. 72
Elfenbeinrelief:
Karolingisch, um 860-870; Buchdeckel: Wohl Westfalen, spätes 15. Jhd.
Material, Maße und Erhaltung:
Silber geschmiedet, punziert, graviert, vergoldet; Holz, Elfenbein, Amethyst, Calzedon, Granat, Saphiere, Smaragt, Glassteine,
H 29,0cm, B 21,5 cm, T 2,7-2,8 cm;
Elfenbein: H 13,3 cm, B 12,6 cm
Zustand:
Elfenbein
Durch Brand 1945 stark beschädigt und mit Schmutz bedeckt.
Elfenbein durch Hitzeeinwirkung stark verändert. Früher massiv überarbeitet.
Reliefplatte liegt vermutlich nur in Bruchstücken vor. Kittmasse unter großer Spannung. Es besteht die Gefahr, dass bei Rissbildung Elfenbein mitgerissen wird.
Metall
Auf leicht dunkel angelaufener Oberfläche liegt partiell ein bräunlicher Überzug.
Kanteneinfassung teilweise gelöst. Es fehlen Nägel.
Silberoberfläche stark dunkelfleckig angelaufen.
Stein- bzw. Glasoberflächen z.T. zerkratzt und Steine sitzen leicht wacklig.
Holz
Erhaltungszustand stabil. Für Brandschäden typisches Schadensbild.
Fragmente der ledernen Bünde vorhanden.
Textil
Durch Hitze- bzw. Lichteinfall verfärbtes Samtgewebe in vielen Bereichen abgerieben.
Verklebung partiell gelöst.
Papier
Durch Wassereinwirkung verwellt, starke Ränder und Verfärbungen haben sich gebildet.
Partiell vom Untergrund gelöst. Risse und Fehlstellen sind festzustellen.
Geplante Maßnahmen
Elfenbein
Weitere Untersuchungen und optional Materialanalyse zur Klärung des Erhaltungszustandes, wieviel Original noch vorhanden ist und in welchem Zustand.
Klärung des schädlichen Einflusses der bisher eingebrachten Fremdmaterialien.
Schon sichtbare Spannungen in der Kittmasse erfordern die Entfernung aus konservatorischer Sicht. Zur besseren Lesbarkeit könnten z.B. fehlende Konturen durch Ergänzungen komplettiert werden. Stark störend wirkende Verfärbungen durch farbliche Retusche beruhigen. Gegebenenfalls Festigung des Elfenbeins.
Metall
Die Überzugsschicht beeinträchtigt das Bild. Über Bindemittelanalyse Lösungsmöglichkeiten feststellen.
Refixierung der Kanteneinfassung.
Holz
Mechanische Schmutzabnahme.
Textil
Absaugen. In gelösten, verknickten Bereichen mit dem Untergrund verkleben.
Papier
Trockenreinigung. Ablösen des Spiegels.
Reduzierung der Verfärbung.
Fehlstellen Schließen, Glätten und Nachleimen.
Replatzierung auf der Deckelinnenseite.
2.8 Kaselkreuz , Westfalen, 15. Jh
Kaselkreuz in Reliefstickerei aus Seide, Metallfäden in Anlegetechnik, gewickelte Metalldrähte (Haare)
Das Kreuz befand sich ursprünglich auf der Rückseite einer Kasel, wurde von dort abgetrennt, die Ränder eingefasst und
im 18. Jh. in einen Kreuzkasten eingebracht. Die Fixierung erfolgte durch Eisennägel. Holzkasten mit Metallbeschlägen
umlaufendem goldfarbenem Zierband, braun gefasst (Öl?).
Zustand
Holzkasten
Konstruktive Verbindungen, wie insbesondere die Gehrungen, sind geöffnet, teilweise bereits mit jüngeren Nagelungen repariert.
Zahlreiche Bereibungen und kleinere Fehlstellen an den Verbindungen und an den erhabenen Bereichen sind festzustellen. Teile des
umlaufenden Zierbandes sind vom Untergrund gelöst, Fehlstellen haben sich gebildet. Stellenweise stehen Enden ab.
Die offenbar bereits überarbeitete Fassung steht stellenweise zeltförmig auf; größere Fehlstellen sind vor allem an den
Unterseiten der Kreuzarme zu finden. Fehlstellenrandbereiche sind gelockert. Partiell wurden Fehlstellen bereits farblich angeglichen.
Textilkreuz
Das Textilkreuz befindet sich in einem schlechten Erhaltungszustand. Vereinzelt sind frühere Reparaturarbeiten in Form grober Stopfstellen zu erkennen.
Die Farben der Stickfäden und Gewebe sind ausgeblichen, die Metallfäden durch Korrosion dunkel verfärbt.
Durch punktuelle Fixierung mit Nägeln sind die Randbereiche ausgezogen. Aus der auf die äußere Kante aufgesetzten Kordel lösen sich einzelne Fäden. Die Eisennägel sind stark korrodiert.
Die den Hintergrund bildende Metallstickerei in Anlegetechnik ist stellenweise komplett ausgefallen, in vielen Bereichen haben sich die Metallfäden gelöst und liegen lose und
verschoben auf der Oberfläche. Bei der für die Kleidung verwendeten reliefartigen Metallstickerei in Anlegetechnik ist die Metallauflage teilweise abgerieben, so dass die helle
Fadenseele hindurchschimmert.
Besonders in Mitleidenschaft gezogen sind die aus einem hellen Gewebe applizierten Inkarnate: die Seidenkettfäden sind in vielen Bereichen ausgefallen, so dass die etwas
gröberen Baumwollschussfäden lose liegen. Teilweise sind Fehlstellen entstanden, die den Blick auf die Füllung der dreidimensional gestalteten Figuren freigibt. Die Gesichter
sind noch gut ablesbar, obwohl auch hier der Großteil der farbigen Seidenfäden ausgefallen ist (Rottöne der Münder, Teile der Augenkonturen etc.). Die Haare, die teilweise
komplett aus gedrehten Metallfäden, sowie Eisendrähten und Seidenfäden gemischt gestaltet sind, weisen Deformierungen, Ablösungen und Korrosionsverfärbungen auf.
Konzept
Holzkasten
Oberflächenreinigung
Überprüfen und Stabilisieren der Konstruktion
Sicher des gelösten Zierbandes
Sichern der Fassung
Farbliches Angleichen der Fehlbereiche
Optional
Kitten und Retuschieren der Fassungsfehlstellen
Ergänzen der Metallauflagen
Farbliches Eintönen der Fehlstellen im Zierband (zur Beruhigung des optischen Erscheinungsbildes) Alternativ: Ergänzen der Fehlstellen im in artgleichem Material
Textil
Abnahme des Kreuzes vom Holzkasten durch vorsichtiges Lösen der korrodierten Eisennägel
Entfernung des Oberflächenschmutzes durch kontrolliertes Absaugen der Oberflächen
Heraustrennen von schädigenden oder optisch störenden Stopfstellen
Sichern gelöster Metall- und Seidenstickfäden
Fehlstellen Inkarnate: entweder Unterlegen bzw. Intarsieren der Fehlstellen mit passend eingefärbter Seide
und Spannstichsicherung aus passend eingefärbter Haspelseide oder Abdecken mit passend eingefärbter Crepeline.
Ordnen und Neufixieren der gelösten Haarpartien
Materialvorbereitung wie passendes Einfärben von Unterlegmaterialien und Nähfäden
Material- und Gewebeanalyse
Neumontierung des Kreuzes im Kasten. Angedacht ist eine Klettbandbandmontierung
auf einem Untergrund, der in den Holzkasten eingelegt werden kann.
Kosten
Pos. 1 Restauratorische Maßnahmen
Holzkasten
Oberflächenreinigung
Überprüfen und Stabilisieren der Konstruktion
Sicher des gelösten Zierbandes
Sichern der Fassung
Farbliches Angleichen der Fehlbereiche
4.550,00 €
Optional
Kitten und Retuschieren der Fassungsfehlstellen
Farbliches Eintönen der Fehlstellen im Zierband
(alternativ: Ergänzen der Fehlstellen)
6.300,00 €
Pos. 2 Restauratorische Maßnahmen Textil
Abnahme des Kreuzes vom Holzkasten
Entfernung des Oberflächenschmutzes
Heraustrennen von Stopfstellen
Sichern gelöster Metall- und Seidenstickfäden
Sichern der Fehlstellen in den Inkarnaten
Ordnen und Neufixieren der gelösten Haarpartien
Unterlegen und Sichern der Gewebereste an der Unterkante
Materialvorbereitung
Material- und Gewebeanalyse
Neumontierung des Kreuzes im Kasten
9.700,00 €
2015 – Restaurierung von Exponaten aus Metall, Holz und Textil
Die nachfolgende Auflistung zeigt die auch in diesem Jahr mit Hilfe des Restaurierungsprogramms „Bildende Kunst“ des Landes NRW restaurierten Exponate.
Die Kosten der Restaurierungen in Höhe von 67.55761€ wurden vom Land NRW zu 80% und der Eigenanteil vom Dombauverein Minden e.V. übernommen.
Gesamtkosten:
im Einzelnen:
Konservierung und Untersuchung des Mindener Kruzifixes, 15 frühes 12. Jh., Kat.Nr. 64
Das aus Bronze gegossene Kreuz besteht aus zwei Teilen. Der auf dem Vertikalbalken aufliegende Querbalken ist durch vier Nieten befestigt. Auf der Kreuzrückseite befindet sich ein rotgestrichener moderner Stahlrahmen. Mit umgebogenen Nägeln an den Händen und hinten im Nacken ist der aus sechs Teilen (Oberkörper mit Kopf, Lendenschurz, Arme und Beine) gegossene Corpus am Kreuz befestigt.
Die Arme sind horizontal ausgestreckt, die Finger gerade. Das bärtige Haupt mit langem auf die Schulter fallendem Haar ist leicht nach rechts geneigt. Die Augen sind mit Niello-Einlagen gefüllt. Der Mund ist leicht geöffnet. Am Hinterkopf befindet sich eine rechteckige Öffnung, die vermutlich zur Aufnahme von Reliquien diente. Die Christusfigur ist mit einem Lendentuch bekleidet. Das flachwulstige Zingulum befindet sich mittig der Figur. Die Flächen des Lendentuches im Bereich der Oberschenkel tragen ein über Eck angeordnetes Quadrat, das aus Niello-Einlagen gebildet wird. Auch die Falten der seitlichen Umschläge des Lendentuches und der Knoten des Zingulums sind mit Niello belegt.
Die Füße verlaufen annähernd parallel und stehen auf einem Suppedaneum in Drachenform. Zwei lange Eisennägel an den Füßen sind umgebogen, deren Enden durch das Kreuz geführt die Drachenkonsole befestigen.
Material: Bronze, vergoldet, Eisen, Niello
Maße: Gesamt: Höhe 120,0 cm, Breite 105,0 cm Corpus: Höhe 93,5 cm, Breite 92,5 cm
Restaurierung einer Dalmatik, 2. H. 18. Jh., Inv.-Nr. 157.2
Kostenvoranschlag:
Maße: H 102 cm, B 113 cm
Zustand:
Der Erhaltungszustand der Dalmatik ist als schlecht einzustufen. Durch die momentane Präsentation, bei der die Ärmel auf der Rückseite (eigentliche Vorderseite des Gewandes) durch Klammern zugehalten werden, sind in den Oberseiten der Ärmel stark Knickstellen entstanden.
Vielfach sind die Seidenkettfäden des Obergewebes gebrochenen oder ausgefallen, so dass Schlitze in Schussrichtung entstanden sind, insbesondere im Schulterbereich, im Bauchbereich, im Bereich des Halsausschnittes und im Stabbesatz der Rückseite. Hervorgerufen wurde diese Materialschwäche durch die Einwirkung von Licht und die Zugbelastung durch das Tragen bzw. die hängende Präsentation auf einem ungepolsterten Bügel. Im Schulter und Bauchbereich sind diese schlitzartigen Fehlstellen vielfach bereits in früheren Reparaturmaßnahmen gestopft worden.
Im gesamten Gewebe sind abstehende Metallfäden vorhanden, insbesondere in den Randbereichen. Durch die mechanische Belastung beim Gebrauch sind die Fäden gebrochen und haben sich aus dem Gewebe gelöst.
Die unteren Ecken wölben sich nach innen bzw. ziehen ein. Hier zieht vermutlich das Innenfutter oder sie umlaufende Borte das Gewebe ein.
Im grünen Innenfutter sind helle kreisrunde Flecke sichtbar.
102 cm, B 113 cm
Maßnahmen
Material- und Gewebeananlyse
Entfernung des Oberflächenschmutzes durch kontrolliertes Absaugen der Oberflächen
Reduktion der hellen Flecken im Futterstoff (falls möglich)
Heraustrennen von schädigenden Stopfstellen
Glätten von Falten und Knicken oder anderen Verformungen
Unterlegen von Fehlstellen mit passend eingefärbter Seide und Spannstichsicherung aus passend eingefärbter Haspelseide
Fixieren von abstehenden Metallfäden
Trennen und Wiederannähen der unteren Kanten zum Ausgleich der Spannungen zwischen Futter, Obergewebe, Inneneinlage und Borten
Hl. Emerentia selbviert, Datierung: Um 1520, Benedikt-Meister zugeschrieben Technik
Material: Lindenholz (?), polychrom gefasst
Maße: H: ca. 98 cm, B: 68 cm, T: 23 cm (Armspanne)
Kostenvoranschlag:
Die Skulptur steht in einer Maßwerknische im Ostjoch des nördlichen Seitenschiffes. Die Nische ist mit einer Glastür gesichert. Zwischen Rahmen und Mauerwerk ist ringsum ein ca. 6 cm breiter Schlitz für die Luftzirkulation belassen.
1940 wurde die Skulptur auf einem Schrank wieder entdeckt.
Ab Ende des 19.Jh. sind mindestens vier Restaurierungsphasen schriftlich belegt. Dabei werden die Reinigung, estigung der Farbreste, sowie die Abnahme eines alten Ölfarbenanstriches und die Holzfestigung aufgeführt.
Zustand
Es liegen noch relativ große Fassungsflächen vor, die aus unterschiedlichen Fassungsphasen stammen. Zur genaueren Bestimmung muss hierzu eine eingehende Untersuchung erfolgen. Die Fassungsreste liegen als mehr oder weniger zusammenhängende Flächen vor, die übrigen Flächen stehen holzsichtig und weisen keine Grundierungsreste auf. Anscheinend hat man bei früheren Maßnahmen nur Farbreste erhalten und alle Grundierungsreste, die üblicherweise vorhanden sind, abgenommen.
Die holzsichtigen Partien auf der Vorderseite weisen zahlreiche Ausfluglöcher eines alten Anobienbefalls auf. Auf der Rückseite der Skulpturengruppe ist die Holzsubstanz durch den Schädlingsbefall stark geschädigt. Im Zuge einer früheren Bearbeitung wurden rückseitig zur Stabilisierung drei Sperrholzplättchen aufgeschraubt, die zu unkontrollierten Spannungen der Holzsubstanz führen können.
Die vorhandenen Fassungsreste weisen nur wenige Lockerungen auf.
Die Oberfläche ist stark verschmutzt und vor allem an den horizontalen Flächen liegen fest anhaftende Staubauflagerungen. Entlang der Ränder der Fassungsflächen liegen z.T. dicke Staubverkrustungen vor. Die Ausfluglöcher sind sowohl durch alte Kittungen (Wachs?) als auch mit Flusen und Staubpartikeln ausgefüllt.
Die Oberfläche sieht milchig wachsig aus, z.T. wirkt sie glänzend kristallin, was von einem Wachsüberzug und/oder vom für die Holzfestigung verwendeten Festigungsmittel herrühren kann.
Ablesbare frühere Restaurierungsmaßnahmen sind mehrere Holzergänzungen im Sockelbereich sowie farblich umgeschlagene Retuschen in den Gesichtern.
Die rückseitigen Metallbänder zur Sicherung sind korrodiert.
An den Nischenwänden und auf dem Boden vor der Glasscheibe finden sich an mehreren Stellen myzellartige Ablagerungen. Hierbei könnte es sich um Schimmelpilzbefall oder um Salzausblühungen handeln. Zur genaueren Bestimmung müssten evtl. Proben genommen werden.
An der Skulptur konnten vor Ort keine Ausblühungen oder schimmelartige Ablagerungen festgestellt werden.
Vorgeschlagene Maßnahmen
Trockene Oberflächenreinigung
Sicherung gelockerter Fassungsbereiche
Feuchte Reinigung der fester anhaftenden Staubablagerungen (Tensidlösungen, Benzine), vor allem entlang der Fassungsränder
Entfernen der Staubeinlagerungen aus den Ausfluglöchern
Partiell Retusche an einigen weißsichtigen Fassungsrändern. Abnahme oder korrigierende Retusche der farblich gedunkelten Altretuschen in den Gesichtern.
Ein Schutzüberzug ist aus der momentanen Sicht nicht notwendig, da die Figur wie oben erwähnt bereits einen Oberflächenüberzug erhalten hat, der bei einer Reinigung nicht gänzlich abgenommen wird.
Reduzierung der Korrosion an den rückseitigen Metallbändern, Schutzüberzug (diese Maßnahmen werden von der Fachkollegin für Metallobjekte Dipl.-Rest. Frau Freund durchgeführt).
Abnahme der rückseitig aufgeschraubten Sperrholzbrettchen und ggf. geeignete alternative Stabilisierung.
Anfertigen einer Holzplatte als Erweiterung des Figurensockels, damit diese zukünftig keinen direkten Kontakt mit dem Stein hat, um aufsteigende Feuchte zu unterbinden.
Text- und Fotodokumentation über Aufbau, Zustand und durchgeführte Maßnahmen
Zusätzliche Maßnahmen
Im Vorfeld sollten vorsichtshalber Proben der kristallinen Ablagerungen auf der Skulptur zur Analyse eingeschickt werden, da es sich evtl. um Ausblühungen von gesundheitsgefährdenden Holzfestigungsmittel/Pestiziden handeln könnte.
Optional: Analyse der myzellartigen Ablagerungen an der Nischenwand, um hier zu überprüfen, ob Handlungsbedarf besteht.